Digitale Strategie Studio 9 GmbH

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Fördergelder für Forschung und Entwicklung sichern: Bis zu 1 Million Euro

Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) gab es in Deutschland bislang nicht – anders als in den meisten OECD-Ländern. Seit Januar 2020 ist der Standortnachteil korrigiert.
Forschungs- und Entwicklungsausgaben können bis zu 25% steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für laufende, geplante oder schon abgeschlossene Projekte. Förderfähig sind alle Vorhaben, in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Inhaltliche Beschränkungen gibt es nicht, ob müllvermeidende Verpackung, Ersatz für Beton oder Medizin- oder IT-Projekte. Die Maximalhöhe der Fördergelder für Forschung und Entwicklung beträgt 1 Million Euro pro Jahr.

Team 9 präsentiert einen „Forschungszulagenrechner“, mit dem Sie die steuerliche Entlastung für Ihr Unternehmen vorab checken können.


Beantragen können die Forschungszulage alle in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen. Die steuerliche Begünstigung soll (gerade in Coronazeiten) Anreize setzen, in Förderprojekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Das sichert die finanzielle Stabilität ihres Unternehmens.

Antrag stellen

Anträge stellen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese entscheidet, ob ein Antrag förderungsfähig ist. Unterstellt ist die BSFZ dem Ministerium für Bildung und Forschung.

Das gesamte Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst ist eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben zu beantragen. Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das geschieht via Elster-Zertifikat. Das Antragsverfahren ist vollständig digital und kostenlos.

 

Die wichtigsten Fakten zur steuerlichen Forschungszulage

 

  • Wer wird gefördert?
    Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – unabhängig von Größe oder Branche. Die steuerliche Forschungszulage wird jährlich in Höhe von maximal 1 Mio. € auf Gruppenebene gewährt.
  • Welche Kriterien müssen förderfähige Projekte erfüllen?
    Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung. Konkret sind das alle Vorhaben, die auf Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionalitäten, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen deutlich übertreffen. Gefördert werden u.a. Leistungen von der konzeptionellen Phase bis hin zur Prototypentwicklung, dem Bau und Test eines Prototyps oder einer Pilotlinie. Thematisch ist die Förderung offen.
  • Wie wird gefördert?
    Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter werden 25 % der Löhne und Gehälter samt steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Startups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch ausgeklammert war. Die Zulage, die dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer zusteht, beträgt rechnerisch 15% des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.

 

Forschungszulagenrechner


Checken Sie jetzt kostenlos, wie viel steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung Ihr Unternehmen erhalten kan:

Zum Rechner

Der Forschungszulagenrechner ist ein Angebot von VDI/VDE-IT und steht in keiner Verbindung zur offiziellen Bescheinigungsstelle.

Studio 9 unterstützt FuW-Unternehmen im Marketing

Neben der Forschungszulage stärken weitere Förderprogramme ihr Unternehmen. Teils sind die Projekte zu 100% förderbar! Damit erschließen Sie sich internationale Märkte und monatarisieren ihre Angebote noch erfolgreicher.
Weil Inhabern vor allem bei KMU oft wenig Zeit bleibt, um sich auch noch um Digitalisierung und Marketing zu kümmern, haben wir eine attraktive Offerte für Sie:

Studio 9 hat Förderprogramme für Sie zusammengestellt, bei denen wir uns von der Antragsstellung bis zur Projektrealisierung um alles kümmern. Weitere Infomationen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner für die Förderung

Christian Hinreiner
Christian Hinreiner

Christian Hinreiner

Fördermittelberater, Budget-Verdoppler und Geschäftsführer

Tel.: 089 / 21 02 93 - 20

hinstudio9.de

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